Passives Wahlrecht
Antrag auf einen Wahlbezirk und/oder ein Bundesland
WASAnerkannte politische Parteien und berechtigte WählerInnen schlagen Kandidaten/Kandidatinnen vor. Der schriftliche Vorschlag muss 66 Tage vor der Wahl an den/die verantwortliche/n KreiswahlleiterIn weitergegeben werden. 58 Tage davor werden die Namen veröffentlicht.
WER und WIEAlle Männer und Frauen mit deutscher Staatsbürgerschaft können gewählt werden, vorausgesetzt sie sind mindestens 18 Jahre alt sind.
Bewerbung für das EU-Parlament
WASAnerkannte politische Parteien und berechtigte WählerInnen schlagen Kandidaten/Kandidatinnen vor. Die Liste mit den Vorschlägen für ein Bundesland, und die gemeinsamen Listen aller Bundesländer, müssen in Schriftform am 83. Tag vor der Wahl an den/die BundeswahlleiterIn weitergeleitet werden.
WER und WIEAlle Männer und Frauen die deutsche Staatsangehörige sind, können gewählt werden, vorausgesetzt sie sind mindestens 18 Jahre alt sind.