Deutsches Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

WAS

Das deutsche Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bietet Bildungsmöglichkeiten. Ausbildungsbeihilfe nach dem BAföG Gesetz bedeutet, dass die Ausbildung durch die öffentliche Hand gefördert wird. Der Staat fördert bestimmte Auszubildende mit den notwendigen finanziellen Mitteln, um die Lebenshaltungskosten und Ausbildungsgebühren zahlen zu können.

WER

Auch Studierende ohne deutsche Staatsbürgerschaft können BAföG beantragen. Als Faustregel gilt, dass AusländerInnen die die Aussicht haben in Deutschland zu bleiben und bereits in die Gesellschaft integriert sind, ebenfalls einen Anspruch auf Unterstützung haben. Da der rechtliche Rahmen sehr komplex ist, ist es empfehlenswert das zuständige Schulamt so früh wie möglich zu kontaktieren.

WIE

Die Hälfte der Unterstützung für Studierende in der Hochschulbildung besteht aus Zuschüssen, die andere Hälfte aus zinsfreien staatlichen Darlehen von nicht mehr als 10,000 Euro, welche in Raten nach Abschluss der Regelstudienzeit zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe des BAföG bemisst sich nach verschiedenen Faktoren. Der Höchstbetrag pro Monat für Studierende in der Hochschulausbildung liegt derzeit bei 735 Euro. Im Allgemeinen bemisst sich die Höhe des BAföG entsprechend dem Einkommen des/der einzelnen Studierenden und dem Einkommen und Vermögen der jeweiligen Eltern. Die BAföG-Zahlungen helfen deutschen Studierenden dabei, während des Studiums auf eigenen Beinen zu stehen, ohne arbeiten zu müssen bzw. so wenig wie möglich arbeiten zu müssen.

WO

Hier finden Sie die Regeln und Bedingungen sowie die Antragsformulare: https://www.bafög.de/de/wo-und-wie-werden-leistungen-nach-dem-bafoeg-beantragt–371.php (in deutscher Sprache). Als Faustregel gilt, dass das örtliche Studentenwerk zuständig ist: http://www.studentenwerk-muenchen.de/en (in englischer Sprache).