Familiennachzug

Was

Die befristete Aufenthaltsgenehmigung, die es Ausländern erlaubt ihre Familienangehörigen nachzuholen, so dass sie als Familie zusammenleben können (Familiennachzug von Familienangehörigen), kann gewährt werden, um die Ehe und die Familie im Einklang mit Artikel 6 des Grundgesetzes zu schützen.

Wer

Falls Sie ein deutscher Staatsangehöriger oder ein Staatsangehöriger eines Drittstaates mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland sind, ein Flüchtling oder ein Inhaber der „Blauen Karte EU“, dann können Ihre Familienangehörigen diese Genehmigung beantragen. Als Familienangehörige gelten ein Ehepartner, eingetragener Partner und unverheiratete Kinder (einschließlich Adoptivkinder und Stiefkinder). Ehe- und Lebenspartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Wie

Wenn Sie Familienangehöriger eines Bürger eines Drittstaats sind, kann Ihnen zur Herstellung beziehungsweise Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Voraussetzung ist,

  • dass Ihr Familienangehöriger (zu dem der Familiennachzug stattfindet, auch Stammberechtigter genannt) im Besitz eines Aufenthaltstitels ist,
  • über ausreichend Wohnraum verfügt und
  • der Lebensunterhalt gesichert ist.

1. Ihr Ehepartner und Ihre Kinder beantragen in der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Familiennachzugs für Deutschland. Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den für den Antrag notwendigen Unterlagen vertraut und stellen Sie den Antrag frühzeitig.
2. Wenn Ihre Familie in Deutschland angekommen ist, melden Sie Ihre Familienmitglieder beim Einwohnermeldeamt und bei der zuständigen Ausländerbehörde an. Dafür müssen Sie die Pässe, Geburts- und Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen sowie Mietnachweise zusammenstellen und möglicherweise weitere Dokumente, je nach Ihrer speziellen familiären Situation.

Gut zu wissen

In der Regel muss der nachziehende Ehegatte vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen, um den erforderlichen Aufenthaltstitel erhalten zu können. Hierzu gibt es jedoch eine Reihe von Ausnahmen. So benötigen Sie beispielsweise den Sprachnachweis nicht, wenn

  • Sie selbst Inhaber einer Blauen Karte EU sind,
  • Sie selbst in Deutschland als Hochqualifizierte(r), Forscher(in) oder Selbständige(r) arbeiten und die Ehe bereits bestand, als Sie Ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt haben,
  • aufgrund Ihrer Qualifikation nur ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht,
  • Sie Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands oder der Vereinigten Staaten von Amerika sind.

Das Einleben in Deutschland fällt Ihrer Familie und Ihnen aber sicher leichter, wenn alle etwas deutsch sprechen.

Wo

München, Germany

Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München (City of Munich, Department of Public Law & Order)

Hauptabteilung II Einwohnerwesen Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19, 80337 München

ACHTUNG
Es ist notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren.

KVR-Terminevereinbarung :
Im Internet unter www.buergerbuero-muenchen.de
Unter Telefon (089) 233-96000
Unter der einheitlichen Behördennummer 115

Für nicht planbare Notfälle ermöglicht das KVR auch kurzfristig Termine. Die Dringlichkeit muss allerdings nachgewiesen werden.

80337 München