Einzelunternehmen / Eigenständige/r UnternehmerIn
WAS
Wenn Sie alleine eine Firma eröffnen, entweder als Geschäftsperson oder als Selbstständige/r, bedeutet dies automatisch ein Einzelunternehmen.
GUT ZU WISSEN
Kleine Unternehmen mit einfachen und begrenzten Geschäftsstrukturen sowie Selbstständige, die den Freien Berufen angehören, werden nicht im Handelsregister eingetragen.
SCHRITTE
SCHRITT 1: Geschäftsleute registrieren Ihre Geschäftstätigkeiten beim Gewerbeamt. FreiberuflerInnen beantragen eine Steuernummer beim Finanzamt.
SCHRITT 2: Sie müssen Ihre Firma im Handelsregister eintragen lassen. Durch diesen Eintrag übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten einer/s Kauffrau/Kaufmanns.
WO
Gewerbeamt, Finanzamt