Einzelunternehmen / Eigenständige/r UnternehmerIn

WAS

Wenn Sie alleine eine Firma eröffnen, entweder als Geschäftsperson oder als Selbstständige/r, bedeutet dies automatisch ein Einzelunternehmen.

GUT ZU WISSEN

Kleine Unternehmen mit einfachen und begrenzten Geschäftsstrukturen sowie Selbstständige, die den Freien Berufen angehören, werden nicht im Handelsregister eingetragen.

SCHRITTE

SCHRITT 1: Geschäftsleute registrieren Ihre Geschäftstätigkeiten beim Gewerbeamt. FreiberuflerInnen beantragen eine Steuernummer beim Finanzamt.

SCHRITT 2: Sie müssen Ihre Firma im Handelsregister eintragen lassen. Durch diesen Eintrag übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten einer/s Kauffrau/Kaufmanns.

WO

Gewerbeamt, Finanzamt