Gültigkeit ausländischer Führerscheine

WAS

Abhängig von dem Land, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde, ist er in Deutschland gültig oder auch nicht.

WER

Wenn Sie einen gültigen Führerschein der EU-Mitgliedsstaaten besitzen, dürfen Sie ein Kraftfahrzeug in Deutschland führen.
Falls Sie einen Führerschein von außerhalb der EU besitzen, müssen Sie Ihre nationale Fahrerlaubnis in eine deutsche umschreiben lassen.

WIE

EU-Führerscheine müssen nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Sie können dies jedoch freiwillig tun.
Falls Sie keinen EU-Führerschein besitzen, müssen Sie Ihre nationale Fahrerlaubnis umschreiben lassen. Dafür müssen Sie einen Antrag für die deutsche Fahrerlaubnis an die Führerscheinstelle Ihrer Stadt oder Gemeinde stellen, dort wo Sie Ihren Erstwohnsitz haben. Je nach dem in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde, müssen Sie die theoretische oder praktische Prüfung in Deutschland ablegen oder bestimmte Dokumente einreichen.
Falls die ausländische Fahrerlaubnis Auflagen oder Beschränkungen enthält, so sind diese auch bei einem deutschen Führerschein anwendbar.

WANN

Bei Führerscheinen von außerhalb der EU, spätestens sechs Monate nachdem Sie in Deutschland regulär einen Wohnsitz angemeldet haben. Falls Sie nachweisen können, dass Ihr regulärer Wohnsitz für mehr als 12 Monate nicht in Deutschland ist, kann die 6-Monatsfrist verlängert werden.

WO

Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2, 80686 München
T +49(0)89 233 96090

München

Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde (Vehicle registration and driving license authority)

Landeshauptstadt München (City Of Munich)
Kreisverwaltungsreferat (KVR) (Department of Public Order)
Hauptabteilung III Straßenverkehr
Eichstätter Straße 2

80686 München

ACHTUNG

Ihr Führerschein ist ungültig, falls Sie das in Deutschland vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben.