Leitfaden zur Gründung von Bürgervereinen

WAS

Es gibt viele Gründe einen Bürgerverein zu gründen, und Deutschland ist ein Land mit einer starken Vereinskultur. Falls Sie einen Bürgerverein gründen möchten, müssen Sie einige Dinge beachten.

GUT ZU WISSEN

So lange Ihr Verein noch nicht im Vereinsregister eingetragen ist und daher noch keine juristische Person ist, dürfen Sie den Zusatz e.V. im Namen des Vereins noch nicht führen. e.V. steht in der Kurzform für eingetragener Verein.

SCHRITTE

Schritt 1: Finden Sie andere Menschen, die mit Ihnen gemeinsam das gleiche Ziel in einem Verein verfolgen möchten. Es müssen mindestens zwei bis drei Gründungsmitglieder sein!
Schritt 2: Legen Sie das Ziel fest, das Sie mit Ihrem Verein erreichen möchten. Es ist von Vorteil, eine einfache Satzung als schriftliche Vereinbarung zwischen den Mitgliedern aufzusetzen, die die wichtigsten Punkte, Bedingungen und Regeln enthält. Diese wird dann unterschrieben.
Schritt 3: Gewinnen Sie weitere Mitstreiter und werden Sie aktiv!
Schritt 4: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung Ihren Verein im Vereinsregister zu registrieren. Aber so lange Ihr Verein nicht registriert ist, hat er keine Rechtsfähigkeit und kann keine Gewinne machen. Um einen eingetragenen Verein zu gründen, müssen Sie:

  • mindestens sieben Gründungsmitglieder haben
  • eine konstituierende Sitzung abhalten und ein Protokoll verfassen
  • sich auf eine Satzung einigen
  • den Vorstand wählen und andere Ämter in Ihrem Verein besetzen
  • Ihren Verein in Ihrem örtlichen Vereinsregister eintragen lassen

WO

Zuständig für das Eintragen Ihres Vereins ist Ihr örtliches Amtsgericht, Amtsgericht München, Registergericht
Infanteriestraße 5, 80325 München
T +49 (0)89 5597-06