Reglementierte Berufe

Was

“Reglementiert” bedeutet, dass der Beruf nicht ohne staatliche Anerkennung oder ohne Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation ausgeübt werden darf.

Wer

In Deutschland fallen reglementierte Beruf vor allem in den Gesundheits- und Bildungssektor (z. B. Ärztinnen, KrankenpflegerInnen oder LehrerInnen). Zusätzlich dazu gelten besondere Bestimmungen in einigen Berufen, in denen Sie selbstständig tätig sind (z. B. BäckerIn oder FriseurIn).

Wie

Während des Anerkennungsprozesses werden die zuständigen Behörden überprüfen, ob Ihre ausländische Qualifikation oder Berufsausbildung mit der deutschen Qualifikation vergleichbar ist. Die Gleichwertigkeitsprüfung findet auf Grund von vorgeschriebenen formellen Kriterien statt, wie etwa Inhalt und Dauer der Ausbildung. Jede relevante Berufserfahrung die Sie vorweisen können, wird ebenfalls berücksichtigt. Sie müssen nachweisen können, dass Sie eine professionelle oder berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, die nicht in Deutschland stattfand. Sie müssen außerdem die Absicht haben, in Deutschland arbeiten zu wollen. Es ist nicht notwendig, die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland zu besitzen, um eine Anerkennung Ihrer professionellen oder beruflichen Ausbildung zu erhalten. Sie müssen Ihren Wohnsitz auch zum Zeitpunkt des Antrags nicht in Deutschland haben. Sie können Ihren Antrag stellen, bevor Sie aus dem Ausland einreisen. Bevor Sie jedoch einen Anerkennungsantrag stellen, sollten Sie klären, ob Sie nach Deutschland einreisen dürfen um zu arbeiten.

Wo

Hier können Sie herausfinden, ob Ihr Beruf in Deutschland reglementiert ist, welche Gesetzgebung gilt und welches Amt Sie kontaktieren müssen um Ihre Qualifikationen prüfen zu lassen:
www.anerkennung-in-deutschland.de oder unter dieser Telefonnummer +49 30 1815-1111 (Abrechnung erfolgt nach deutschen Standardtarifen für Festnetzanrufe).

Oder kontaktieren Sie die Arbeitsagentur:a Allgemeine Anfragen: Telefonnummer +49 228 / 713-2000 > drücken Sie Taste 1 im Sprachmenü, Montag – Donnerstag von 08:00 – 16:30, Freitag von 08:00. – 14:30. Falls Sie konkrete Fragen zu Ihrem Antrag haben, können Sie Ihre Kontaktperson direkt bei der regionalen Niederlassung erreichen oder unter der Telefonnummer +49 228/713-2000. Drücken Sie die Taste 2 im Sprachmenü.

Oder kontaktieren Sie eine örtliche Beratungsstelle, die Sie hier finden können:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/1720.php (in englischer Sprache)