Unbefristetes Arbeitsverhältnis

Was

In Deutschland ist es vorgeschrieben, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen schriftlichen Vertrag mit Ihrer/m Arbeitgeberin oder Arbeitgeber aufsetzen und unterschreiben. Der Vertrag sollte folgende Dinge klar regeln: Arbeitsbedingungen, Rechte, Verantwortlichkeiten und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin oder Arbeitgebers. Wenn der Vertrag unbefristet ist, dann ist das Ende der Beschäftigung nicht angegeben.

Wer

Als Bürgerin oder Bürger der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz haben Sie freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Drittstaatsangehörige können eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Wie

Sobald Sie eine Stelle gefunden haben, benötigen Sie diverse Unterlagen für Ihre/n Arbeitgeberin oder Arbeitegber. Wenn Sie von einer/m deutschen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber angestellt werden, unterliegen Sie der deutschen Sozialversicherung, einschließlich der Krankenversicherung. Daher brauchen Sie darüber einen Nachweis sowie eine Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse. Des weiteren brauchen Sie einen Sozialversicherungsausweis, eine Sozialversicherungsnummer und eine Steuernummer.
Sobald Sie alle wichtigen Dokumente beisammen haben, bekommen Sie einen Arbeitsvertrag. In Deutschland ist es absolut unüblich, einen Arbeitsvertrag mündlich zu schließen. Daher werden Ihnen seriöse Arbeitgeberinnen oder Arbeitegber immer einen schriftlichen Vertrag zukommen lassen. Lesen Sie den Vertrag von Anfang bis zum Ende gründlich durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Sie können die/den Arbeitgeberin oder Arbeitgeber auch bitten, Ihnen den Vertrag vorab zukommen zu lassen, so dass Sie ihn in Ruhe gründlich durchgehen können. Wenn beide Parteien einverstanden sind, unterschreiben sowohl Arbeitgeberin oder Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Unbefristete Arbeitsverträge können sowohl in Vollzeit als auch Teilzeit sein. Eine Vollzeitstelle in Deutschland umfasst normalerweise 40 Arbeitsstunden pro Woche. Es können jedoch auch weniger Stunden vereinbart werden. Sie werden als Teilzeitangestellter angesehen, sobald Ihre wöchentliche Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren festangestellten Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmers.

Gut zu wissen

Jeder Vertrag sollte folgende Dinge beinhalten:

  • Name und Adresse: Von Ihnen und von der Firma
  • Datum, ab dem der Arbeitsvertrag läuft
  • Vertragsdauer: Zeitspanne für die der Vertrag abgeschlossen wird.
  • Dauer der Probezeit: Dies ist der Zeitraum, in der die Firma den Arbeitsvertrag noch relativ zügig kündigen kann.
  • Arbeitsplatz: Falls Sie an verschiedenen Orten arbeiten, sollte dies im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
  • Aufgabenbeschreibung
  • Vergütung: Ihr Bruttoarbeitslohn. Von diesem werden bestimmte festgelegte Beträge für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Jegliche Sonderzahlungen, die die Firma Ihnen bezahlt, werden ebenfalls hier genannt.
  • Arbeitsstunden (pro Woche)
  • Urlaub (Tage pro Jahr)
  • Kündigungsfrist: So wird der Zeitraum genannt, der eingehalten werden muss, wenn Sie den Vertrag kündigen möchten (bindend sowohl für Sie als auch für den Arbeitgeber)
  • Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: oft gelten zusätzlich zum Arbeitsvertrag noch weitere, spezielle Vereinbarungen. Z. B. haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände in vielen Berufsfeldern spezielle Tarifverträge oder Vereinbarungen mit dem Betriebsrat getroffen. Dieser vertritt die Interessen der Angestellten.

Achtung

Ihr Arbeitgeber muss Sie bei den Sozialversicherungsbehörden melden, insbesondere bei Ihrer Krankenversicherung, und zwar mit der ersten Lohnabrechnung, aber nicht später als sechs Wochen nach Arbeitsbeginn.