Beschäftigung von BürgerInnen aus der EU/EWR

Was

Angehörige aus EU/EWR Mitgliedsstaaten haben das Recht, in Deutschland ohne Arbeitserlaubnis eine Stelle zu suchen, zu arbeiten und zu leben. Sie sind deutschen StaatsbürgerInnen auch insoweit gleichgestellt, als dass sie den gleichen Zugang zum Arbeitsmarkt, Arbeitsbedingungen und allen anderen Sozialversicherungs- und Steuervorteile genießen. Angehörige aus EU/EWR Staaten können auch bestimmte Arten von Gesundheits- und Sozialversicherungsschutz in das Niederlassungsland übertragen lassen.

Wie

Sie können EU Jobportale wie etwa EURES benutzen, um Stellen zu finden. In EURES können Sie Stellenangebote aus ganz Europa nach Kategorie sortiert finden (Arbeitsgebiet, Land, unbefristeter oder befristeter Vertrag). Sie können sich auch selbst registrieren und Ihren eigenen Lebenslauf hochladen um für Arbeitgeber aus ganz Europa sichtbar zu sein.

Gut zu wissen

KrankenpflegerInnen der allgemeinen Pflege, ApothekerInnen, PhysiotherapeutInnen, ImmobilienmaklerInnen und BergführerInnen können ihren Beruf in anderen EU-Ländern frei ausüben. Der Grund dafür ist der Europäische Berufsausweis (EPC). Der Europäische Berufsausweis (EBA) ist ein elektronisches Verfahren zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land. Seine Ausstellung ist einfacher, schneller und transparenter als die herkömmlichen Verfahren zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation. Sie können Ihren Antrag online verfolgen und bereits hochgeladene Unterlagen bei neuen Anträgen für andere Länder wiederverwenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_de.htm