Freiwillige gesetzliche Rentenversicherung

Was

Zusätzlicher Schutz durch die Zahlung freiwilliger Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.

Wer

Vom 16. Lebensjahr an können Sie sich in der Regel freiwillig versichern, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder hier dauerhaft leben. Auf die Staatsangehörigkeit kommt es dabei nicht an. Das bedeutet, als AusländerIn sind Sie ebenso berechtigt wie als Deutsche/r. Dies gilt auch, wenn Sie sich als Deutsche/r im Ausland aufhalten.

Wie

Die freiwillige Versicherung ist flexibel. Als freiwillig Versicherte/r bestimmen Sie die Anzahl und Höhe Ihrer Beiträge selbst.

Wann

Insbesondere dann, wenn Sie schon im Rahmen Ihrer Ausbildung oder der Erziehung Ihrer Kinder Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gesammelt haben, diese jedoch für Leistungsansprüche aufgrund vorgeschriebener Mindestversicherungszeiten noch nicht ausreichen. Ohne weitere freiwillige Beiträge von Ihnen, würden Ihre sämtlichen bisherigen Zeiten und somit eventuelle spätere Ansprüche, z.B. auf eine Alters- oder Erwerbsminderungsrente, verfallen.

Wo

Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung: 0800 1000 4800