Gewerbeanmeldung

WAS

Jede Person, die eine Firma eröffnen möchte oder einen Handel, oder jede andere Art von kommerzieller Unternehmung, muss sich bei der Gewerbezulassungsstelle melden.

SCHRITTE

SCHRITT 1: Sie müssen sich persönlich mit folgenden Dokumenten registrieren:

  • komplett ausgefülltes Anmeldeformular (siehe Download unten)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kopie Ihres Eintrags in das Handelsregister (falls Ihre Firma geführt wird)
  • im Falle einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die sich gerade in der Gründungsphase befindet:
  • eine Kopie mit dem notariell beglaubigten Gründungsvertrag und einer Vollmacht die vom Gründer ausgestellt wurde.

SCHRITT 2: An EU-Bürger wird sofort ein Gewerbeanmeldungsschein ausgestellt. Gebühr: 47- 50 Euro

WO

Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat (KVR), Hauptabteilung I, Sicherheit und Ordnung.
Gewerbe, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbemeldungen,
Ruppertstraße 19, 80337 München
T +49 (0)89 233 96030
E gewerbemeldung.kvr@muenchen.de

München, Germany

Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München (City of Munich, Department of Public Law & Order)

Hauptabteilung II Einwohnerwesen Ausländerangelegenheiten
Ruppertstraße 19, 80337 München

ACHTUNG
Es ist notwendig vorher einen Termin zu vereinbaren.

KVR-Terminevereinbarung :
Im Internet unter www.buergerbuero-muenchen.de
Unter Telefon (089) 233-96000
Unter der einheitlichen Behördennummer 115

Für nicht planbare Notfälle ermöglicht das KVR auch kurzfristig Termine. Die Dringlichkeit muss allerdings nachgewiesen werden.

80337 München

ACHTUNG

Für einige Arten von Unternehmen brauchen Sie mehr als nur eine reine Anmeldung. Eine Erlaubnis oder Lizenz ist erforderlich für:

  • Buchhaltung und andere finanzielle Dienstleistungen
  • Sicherheitsdienst
  • Immobilien
  • Auktionshäuser
  • Leihhäuser
  • Hotels and Restaurants

Bitte kontaktieren Sie den “Point of Single Contact” (PSC) um herauszufinden ob Ihr Unternehmen eine Gewerbeerlaubnis braucht: Stadt München – Abteilung für Arbeit und wirtschaftliche Entwicklung >>
Kontakt für Firmenkunden – Point of Single Contact (PSC)
Herzog-Wilhelm-Straße 15, 80331 München
T +49 (0) 89 233 22070
Handwerker
Handwerker müssen sich an spezielle Vorschriften halten. Sie brauchen eine Handwerkskarte wenn sie Ihr Unternehmen registrieren lassen wollen. Sie wird von der örtlichen zuständigen
Handwerkskammer nach dem Eintrag in die Handwerksrolle ausgestellt.