Schritte, um medizinische Versorgung zu erhalten

WAS

In Deutschland können Sie selbst entscheiden, zu welchem/welcher Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Psychotherapeuten/Psychotherapeutin sie gehen möchten. Die Ärzte/Ärztinnen ihrerseits müssen jede Person behandeln, die versichert ist.

GUT ZU WISSEN

Ärzte/Ärztinnen, Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen und Personen, die in den Praxen arbeiten, müssen die ärztliche Schweigepflicht einhalten. Das bedeutet in anderen Worten, dass diese Personen ohne Ihre vorherige Erlaubnis keine Informationen über Sie preisgeben dürfen – nicht einmal an Ihre Familienmitglieder oder Ihren Partner.
Dies trifft manchmal auch auf Informationen bezüglich der Gesundheit Ihrer Kinder zu. Z. B. darf der/die Frauenarzt/Frauenärztin Ihrer 16 Jahre alten Tochter Ihnen ohne deren Einverständnis keine Untersuchungsergebnisse mitteilen.

SCHRITTE

Schritt 1: Finden Sie den nächstgelegenen Hausarzt/die nächstgelegene Hausärztin oder Kinderarzt/Kinderärztin. Allgemein gesagt haben Sie die freie Auswahl, zu wem Sie gehen möchten. Wählen Sie Ihren/Ihre Hausarzt/Hausärztin mit Bedacht aus, und führen Sie ein intensives Gespräch bei Ihrem ersten Treffen, so dass Sie sich kennenlernen können. Ihr/Ihre Arzt/Ärztin sollte auch in der Lage sein, Ihnen genau zu erklären, welche Behandlungen sie brauchen und welche Behandlungsmöglichkeiten es gibt etc.
Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin. Viele Praxen reservieren einige Stunden täglich für Menschen mit akuten Problemen (“Notfallsprechstunde”). Normalerweise können Sie in diesen Zeiten ohne einen Termin kommen. Es ist jedoch immer eine gute Idee vorher kurz anzurufen, damit sie wissen, dass Sie kommen werden.
Schritt 3: Wenn Sie zum ersten Mal zu einem/einer Arzt/Ärztin gehen, bringen Sie bitte Ihren Impfpass mit und – wenn verfügbar – vorherige Untersuchungsergebnisse. Seien Sie auch darauf vorbereitet, Ihren/Ihre Arzt/Ärztin genau darüber zu informieren, welche Medikamente Sie bereits einnehmen. Jedes Mal wenn Sie einen/eine Arzt/Ärztin besuchen, müssen Sie Ihre gültige Krankenversicherungskarte mit einem elektronischen Chip mitbringen, um behandelt zu werden. Sollten Sie sie vergessen, werden Sie gebeten sie innerhalb von zehn Tagen in die Praxis zu bringen.
Schritt 4: Falls nötig, wird Ihr/Ihre Hausarzt/Hausärztin Sie an einen/eine Facharzt/Fachärztin überweisen, in der die Ärzte/Ärztinnen in anderen Bereichen spezialisiert sind, wie etwa Gynäkologie, psychische Störungen oder Hals-, Nasen-, Ohrenärzte/-ärztinnen. In diesem Fall wird Ihr/Ihre Hausarzt/Hausärztin Ihnen einen Überweisungsschein ausstellen, den Sie in der Facharztpraxis vorlegen müssen.
Schritt 5: In einigen Fällen kann es eine gute Idee sein, sich eine zweite Meinung einzuholen (hören, was ein/eine anderer/andere Arzt/Ärztin dazu sagt), z. B. wenn die Diagnose nicht klar ist oder Sie mit einer schwierigen Entscheidung konfrontiert sind, welche Behandlung Sie wählen sollen. Sie haben die freie Wahl für einen zweiten Termin einen/eine anderen/andere Arzt/Ärztin zu besuchen, um die Meinungen zu vergleichen, und die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
Schritt 6: Zusätzlich zu den Ärzten/Ärztinnen und Zahnärzten/Zahnärztinnen gibt es eine Vielzahl an weiteren Spezialisten/Spezialistinnen im Gesundheitssektor, einschließlich Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen, Logopäden/Logopädinnen, Krankenschwestern/-pflegern und Hebammen/Geburtshelfern. Im Normalfall brauchen Sie eine Überweisung für eine Physiotherapie, eine logopädische Behandlung oder Behandlungen daheim.
Die gesetzlichen Versicherer bezahlen festgelegte Beträge für einige Leistungen, wie etwa Zahnersatz. Alle weiteren Zusatzkosten müssen aus eigener Tasche bezahlt werden und hängen von der Art der Zahnbehandlung ab. Erwachsene müssen außerdem eine Teilzahlung für ambulante Physiotherapie oder logopädische Behandlungen leisten.

WO

In der Praxis Ihres/Ihrer Hausarztes/Hausärztin.

ACHTUNG

In einem Notfall wie etwa bei einem Unfall oder einer lebensbedrohlichen Situation wie einem Herzinfarkt, wählen Sie die 112, um die Notfallhotline zu erreichen.