Schülerbeförderung: Kostenfreiheit des Schulwegs

WAS

Unter bestimmten Voraussetzungen organisieren staatliche Stellen den Transport zur Schule. Jedes Bundesland und jede Gemeinde verfügt über verschiedene Möglichkeiten und administrative Einrichtungen. Grundsätzlich entstehen für den Transport keine Kosten.

WER

Schulpflichtige Kinder an öffentlichen Schulen haben das Recht auf eine Beförderung, wenn der Schulweg länger als 2,3 km ist (abhängig vom Alter der SchülerInnen) und falls der Schulweg besonders gefährlich ist.

WIE

Beförderung über den öffentlichen Nahverkehr, wo dies nicht möglich ist per Bus, Taxi oder privaten Fahrdienst.

WO

Bei Fragen und Anregungen in München kontaktieren Sie bitte die Hotline für Schülerbeförderung unter der Telefonnummer: +49 (0) 89 233 96776.

Informationen zu den Voraussetzungen der Kostenfreiheit und Anmeldung für den Transport finden Sie beim Referat für Bildung und Sport, unter Schule, unter Kostenfreiheit des Schulwegs.