Sozialversicherung und Versicherung von ArbeitnehmerInnen

Was

Ein/e ArbeitgeberIn muss Abgaben an die deutsche Sozialversicherungskasse bezahlen.

Gut zu wissen

Bitte kontaktieren Sie den so genannten “Point of Single Contact” (PSC), um Unterstützung zu erhalten:
Stadt München – Abteilung für Arbeit und wirtschaftliche Entwicklung >> Kontakt für Firmenkunden – Point of Single Contact (PSC),
Herzog-Wilhelm-Straße 15,
80331 München,
T +49 (0) 89 233 22070
E psc@muenchen.de

Schritte

SCHRITT 1: Registrieren Sie sich bei der Arbeitsagentur: Falls Sie Personen in regulären Jobs beschäftigen, in sogenannten € 450,00.- Jobs oder als Trainees, dann brauchen Sie eine Betriebsnummer. Sie können diese 8-stellige Nummer bei der Betriebsnummernabteilung der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese Nummer wird gebraucht, um Arbeitnehmer an- und abzumelden und um Beitragszahlungen an die Gesundheits-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu bezahlen.

SCHRITT 2: Registrierung bei der Berufsgenossenschaft
Die Berufsgenossenschaft (BG) ist eine gesetzliche Unfallversicherung. Jede Person die ein Unternehmen gründet, muss die zuständige Berufsgenossenschaft kontaktieren, um herauszufinden, ob Sie in diese Versicherung einbezahlen muss. UnternehmerInnen die keine Mitarbeiter beschäftigen, müssen nicht immer dort einbezahlen. Eine freiwillige Versicherung bei der Berufsgenossenschaft kann jedoch Sinn machen, da diese Sie gegen die Konsequenzen aus Arbeitsunfällen und Arbeitskrankheiten schützt. Eine Übersicht über die Berufsgenossenschaften finden Sie unter: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

SCHRITT 3: Melden Ihrer Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung: Gemeldet wird über die Krankenversicherung Ihres Arbeitnehmers. Sie brauchen eine Kopie des Sozialversicherungsausweise und Sie müssen die zuständige Krankenversicherung kontaktieren.

Wo

Berufsgenossenschaft, jeweilige Krankenversicherung.