Vermeidung von Doppelbesteuerung

Was

Doppelbesteuerung tritt ein, wenn zwei unterschiedliche Länder Steuern vom gleichen Unternehmen für den gleichen Zeitraum und für die gleiche Art von Steuer, einziehen.

Wer

Es besteht z. B. das Risiko dass Ihr Einkommen zweimal von zwei verschiedenen Ländern besteuert wird, z.B. falls folgendes eintritt:

  • Sie leben in einem EU-Land, arbeiten aber in einem anderen (Grenzgänger)
  • Sie werden für einen kurzen Zeitraum ins Ausland entsandt
  • Sie leben im Ausland und suchen dort nach Arbeit, bekommen aber Arbeitslosengeld aus Ihrem Heimatland
  • Sie haben sich in einem Land zur Ruhe gesetzt, bekommen aber eine Rente aus einem anderen Land

Wie

In diesen Fällen sind Sie immer steuerpflichtig in dem Land, in dem Sie leben, Sie müssen jedoch auch Steuern in einem anderen Land bezahlen. Deutschland hat Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen vermeiden normalerweise eine doppelte Besteuerung:

  • laut vielen bilateralen Steuerabkommen wird der Steuerbetrag, den Sie in dem Land bezahlen, in dem Sie arbeiten, gegen die Steuer entgegengerechnet die Sie dem Land schulden, in dem Sie leben
  • in anderen Fällen wird das Einkommen, dass Sie in dem Land verdienen, in dem Sie arbeiten, nur dort steuerpflichtig und ist von der Steuer in dem Land ausgenommen, in dem Sie leben.

Um vom Doppelsteuerabkommen profitieren zu können, müssen Sie nachweisen wo Sie leben, und dass Sie bereits Steuern auf Ihr Einkommen bezahlt haben. Sprechen Sie mit den Steuerbehörden und fragen Sie dort nach, welche Nachweise und Dokumente Sie vorlegen müssen.

Gut zu wissen

Sie sollten wissen, dass die Steuersätze in den beiden betreffenden Länder wahrscheinlich unterschiedlich sein werden. Falls der Steuersatz in dem Land in dem Sie arbeiten höher ist, ist das auch der Betrag den Sie dann zahlen müssen – auch wenn die in diesem Land gezahlte Steuer der Steuer entgegengerechnet wird, die Sie in dem Land in dem Sie leben, zahlen, oder falls das Land in dem Sie leben, Sie von jeder weiteren Steuer befreit.

Wo

Bei Ihrem zuständigen Finanzamt