Gesetzliche Pflichten und Auflagen

Meldung bei der Krankenversicherung Ihrer ArbeitnehmerInnen

Was

Mit dem ersten Gehalt oder spätestens innerhalb von sechs Wochen muss der ArbeitgeberIn seine/n MitarbeiterIn bei der Krankenversicherung anmelden. In einigen Berufsfeldern muss die/der ArbeitnehmerIn gemeldet werden, bevor er mit der Arbeit beginnen darf.

Wo

Informationen zur Anmeldung finden Sie bei der Rentenversicherung: (www.deutsche-rentenversicherung.de)

Anmelden bei einer Berufsgenossenschaft

Was

Das Melden bei einer Berufsgenossenschaft ist einmal im Jahr notwendig. Informationen finden Sie hier: www.dguv.de (in deutscher Sprache)

Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit

Was

Falls Sie Personen in regulären Jobs beschäftigen, in sogenannten 450,- Euro Jobs oder als Trainee, brauchen Sie eine Betriebsnummer. Sie können diese 8-stellige Nummer beim Betriebsnummerndienst der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese Nummer wird auch gebraucht, um Arbeitnehmer an- und abzumelden und um Beiträge zur Gesundheits-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu bezahlen.

Wo

T +49 800 / 0800 4 5555 20
E betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de

Anmelden Ihrer ArbeitnehmerInnen bei der Sozialversicherung und das Zahlen von Beiträgen

Was

Die Anmeldung läuft über die Krankenversicherung Ihrer/s Mitarbeiterin/s. Sie brauchen eine Kopie des Sozialversicherungsausweises und Sie müssen die jeweilige Krankenkasse kontaktieren.

Wo

Die jeweilige Krankenkasse der/des Mitarbeiterin/s.