Gesetzliche Pflichten und Auflagen
Meldung bei der Krankenversicherung Ihrer ArbeitnehmerInnen
WasMit dem ersten Gehalt oder spätestens innerhalb von sechs Wochen muss der ArbeitgeberIn seine/n MitarbeiterIn bei der Krankenversicherung anmelden. In einigen Berufsfeldern muss die/der ArbeitnehmerIn gemeldet werden, bevor er mit der Arbeit beginnen darf.
WoInformationen zur Anmeldung finden Sie bei der Rentenversicherung: (www.deutsche-rentenversicherung.de)
Anmelden bei einer Berufsgenossenschaft
WasDas Melden bei einer Berufsgenossenschaft ist einmal im Jahr notwendig. Informationen finden Sie hier: www.dguv.de (in deutscher Sprache)
Registrierung bei der Bundesagentur für Arbeit
WasFalls Sie Personen in regulären Jobs beschäftigen, in sogenannten 450,- Euro Jobs oder als Trainee, brauchen Sie eine Betriebsnummer. Sie können diese 8-stellige Nummer beim Betriebsnummerndienst der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Diese Nummer wird auch gebraucht, um Arbeitnehmer an- und abzumelden und um Beiträge zur Gesundheits-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu bezahlen.
WoT +49 800 / 0800 4 5555 20
E betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de
Anmelden Ihrer ArbeitnehmerInnen bei der Sozialversicherung und das Zahlen von Beiträgen
WasDie Anmeldung läuft über die Krankenversicherung Ihrer/s Mitarbeiterin/s. Sie brauchen eine Kopie des Sozialversicherungsausweises und Sie müssen die jeweilige Krankenkasse kontaktieren.
WoDie jeweilige Krankenkasse der/des Mitarbeiterin/s.